AGB

ACCESS LOGISTIC

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTPARTNER

1. Versicherung und Haftung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der Transportdurchführung einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass dieser eine gültige, bezahlte CMR-Versicherung mit einer Höchsthaftungsgrenze von mindestens € 250.000,- pro Schadensfall ohne Selbstbehalt abgeschlossen hat. Sollte die Versicherungssumme nicht der geforderten Höhe entsprechen, ist ein Mitarbeiter der ACCESS LOGISTIC GmbH sofort davon in Kenntnis zu setzen. Die ACCESS LOGISTIC GmbH wird mit Absprache in diesem Fall eine zusätzliche Transportversicherung (Supplementär Versicherung) abschließen und die Kosten an den jeweiligen Transportdienstleister weiterverrechnen. Der Auftragnehmer gibt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis.

2. Preise / Termine

Sämtliche Preise in den Transportaufträgen sind Fixpreise. Falls der vereinbarte Frachtpreis irrtümlicherweise falsch im Transportauftrag übermittelt wird, sind wir spätestens nach 7 Arbeitstagen darüber zu informieren. Nach positiver Prüfung wird der Auftrag mit dem richtigen Preis nochmals ausgestellt. Schriftliche Absprachen sind nur dann gültig, wenn dies ein Mitarbeiter der ACCESS LOGISTIC GmbH bestätigt. Nachweisliche Stornierungen des Kunden entbinden die ACCESS LOGISTIC GmbH von der Leistung der Ausfallkosten oder anderen Schadenersatzleistungen. Es gelten 24 Stunden bei der Be- und Entladung als standgeldfrei. Unsere schriftlich notierten Termine in den Transportaufträgen sind Fixtermine. Mündliche Absprachen werden nicht anerkannt. Bei Verzögerungen oder weiteren Abweichungen des vereinbarten Transportauftrages sind wir umgehend sowohl telefonisch als auch schriftlich zu verständigen.

3. Eingesetztes Equipment

Basis für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sind folgende Voraussetzungen:
– Sicherheitsausrüstung wie Helm, Schuhe, Warnweste, Brille, Handschuhe
– Mindestens 20 Spanngurte STF 500 daN 2500
– Mindestens 40 Kantenschoner
– Ausreichend Antirutschmatten mit einer Mindeststärke von 5 mm für den gesamten LKW-Frachtraum
– Leere und saubere, geruchsneutrale Ladefläche
– keine Planenwerbung außer des eigenen Unternehmens und/oder der ACCESS LOGSTIC GmbH
– GPS-System, Mobiltelefon des Fahrers, Notebook für Datenübermittlung von Vorteil

4. Lademittel

Lademittel sind bis auf schriftlichem Widerruf zu tauschen und dies auch auf dem Frachtbrief zu vermerken. Auch ein Nichttausch muss schriftlich ersichtlich sein. Für jede nicht getauschte Palette werden € 20,- verrechnet und von der Frachtrechnung in Abzug gebracht. Spanngurte, Antirutschmatten und sonstige Hilfsmittel und Sicherungsmittel werden in der Höhe der Kundenrechnung weiterverrechnet und ebenfalls von der Frachtrechnung in Abzug gebracht. Die ACCESS LOGISTIC GmbH behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 20,- einzubehalten.

5. Be- und Entladung

Der Transportpartner verpflichtet sich, die Ware laut unserem Ladeauftrag abzuholen und auch zuzustellen. Ist keine exakte Entladestelle bekannt, muss die Ausfolgerung der Ware laut CMR-Frachtbrief des Kunden erfolgen. Eine Änderung darf nur mit schriftlicher Genehmigung eines Mitarbeiters der ACCESS LOGISTIC GmbH erfolgen. Falls Unklarheiten vorhanden sind, wird sich ein Mitarbeiter der ACCESS LOGISTIC GmbH umgehend darum kümmern. Ein eigenmächtiges Handeln des Fahrers ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die ACCESS LOGISTIC GmbH das Recht vor, eine Vertragsstrafe einzubehalten, unabhängig von möglichen Kosten des Absenders bzw. Kunden. Es besteht ein Bei- und Umladeverbot. Der Auftrag darf nicht ohne Wissen und schriftlichem Einverständnis des Auftraggebers (ACCESS LOGISTIC GmbH) an Dritte weitergegeben werden.

6. Genehmigungen, Sicherheitsvorschriften, Gesetze

Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass eingesetzte Mitarbeiter, insbesondere der Fahrzeuglenker, über alle entsprechenden Genehmigungen verfügen. Die ACCESS LOGISTIC GmbH behält sich das Recht vor, Stichproben durchzuführen. Jeglicher Alkohol- und Drogenkonsum ist vertragswidrig. Falls gegen das Alkohol- oder Drogengesetz verstoßen wird, ist die ACCESS LOGISTIC GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in unbekannter Höhe von der Rechnung abzuziehen. Der Transportnehmer verpflichtet sich, nur das neueste Equipment zu verwenden und dies auch nach gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig zu warten. Des Weiteren wird vereinbart, dass die LKW-Fahrer nur auf bewachten Parkplätzen bzw. Firmengeländen die Pause durchführen dürfen. Auch die Einhaltung nationaler und internationaler Gesetze und Vorschriften wie beispielsweise MiloG usw. ist Vertragsgrundlage und Bestandteil der Vereinbarung.

7. Kundenschutz

Strenger Kundenschutz zu Gunsten der ACCESS LOGISTIC GmbH und Neutralität gelten als vereinbart. Für Verletzungen des Kundenschutzes durch den Auftragnehmer gilt pro Verletzung eine schadensunabhängige Pönale in Höhe von je € 10.000,- als vereinbart, welche von offenen Frachtrechnungen in Abzug gebracht werden kann. Die eigenmächtige Kontaktierung der Be- oder Entladestelle stellt ebenso eine Verletzung des Kundenschutzes dar. Eine Kontaktaufnahme von Seiten des Verladers oder auch der Entladestelle ist uns umgehend mitzuteilen.

8. Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Kramsach. Gerichtsstand ist in allen Fällen das Landesgericht in Innsbruck, unabhängig von der Höhe des Streitwertes. Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt österreichisches, materielles und formelles Recht als vereinbart.

9. Zahlung

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Rechtsanspruch auf Bezahlung des Transportes eine Übermittlung sämtlicher Originaldokumente voraussetzt. Dies gilt insbesondere für CMR-Frachtbriefe, Lieferscheine, Wiegedokumente usw. Diese Originaldokumente müssen spätestens nach 30 Tagen ab Auslieferungsdatum bei der ACCESS LOGISTIC GmbH eintreffen. Das Zahlungsziel für Auftragnehmer ist grundsätzlich 60 Tage netto. Andere Vereinbarungen setzen ein schriftliches Einverständnis der ACCESS LOGISTIC GmbH Geschäftsführung voraus.

10. LKW-Fahrer

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der eingesetzte LKW Fahrer die gesetzlichen Pausen, nationale und internationale Gesetze und Vorschriften einhält. Für die lückenlose und richtige Eintragung der Frachtdokumente übernimmt der Fahrer die Verantwortung. Wir setzen voraus, dass der Fahrer sich im eingesetzten Gebiet mit Be- und Entladepersonal verständigen kann.